| 1. |
Die
Dr. Vetter Projekt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
mbH erhält vom Interes-senten für den Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung eines
notariellen Kaufvertrages oder eines Mietvertrages über
das Maklerobjekt eine Provision von 3,50% aus dem Kaufpreis,
bei der Vermietung eine Provision von 2,00 Monatsmieten, jeweils
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch
entsteht auch dann, wenn der Kauf-/Mietvertrag anstatt durch
den Interessenten selbst ganz oder teilweise durch dessen
Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder
solche natürliche oder juristische Personen abgeschlossen
wird, die zu dem Interessenten in gesellschafts-rechtlichen,
vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen
stehen. |
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| 2. |
Die
Dr. Vetter Projekt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
mbH darf als Makler für Verkäufer/Vermieter und
Käufer/Mieter entgeltlich tätig sein und das Objekt
auch weiteren Interessenten nachweisen. |
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| 3. |
Das
Angebot der Dr. Vetter Projekt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
mbH ist freibleibend und unverbindlich. Die Angaben der Dr.
Vetter Projekt- und Grundstücksent-wicklungsgesellschaft
mbH beruhen auf Informationen des Verkäufers/Vermieters,
für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sie keine
Haftung übernehmen kann. Die Angebote werden nach bestem
Wissen und Gewissen erteilt.
Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
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| 4. |
Sämtliche
Informationen und Unterlagen der Dr. Vetter Projekt- und Grundstücks-entwicklungsgesellschaft
mbH hat der Interessent vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe
an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Dr.
Vetter Projekt- und Grundstücks-entwicklungsgesellschaft
mbH gestattet. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
zustande, ist er verpflichtet, Schadensersatz in Höhe
der Provision zu zahlen, die im Erfolgs-falle angefallen wäre. |
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| 5. |
Der
Interessent unterrichtet die Dr. Vetter Projekt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
mbH unverzüglich schriftlich über den Vertragsabschluss
unter Angabe des Objekts, Vertragspartners, Kaufpreises oder
der Miethöhe. |
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| 6. |
Eine
Vorkenntnis von dem angebotenen Objekt hat der Interessent
der Dr. Vetter Projekt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
mbH unverzüglich nachzuweisen. Andernfalls, wenn nicht
innerhalb von 4 Tagen widersprochen wird, gilt es als Erstangebot
und bisher unbekannt, und ist in jedem Falle bei Abschluss
über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen. |
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| 7. |
Ein Provisionsanspruch
steht der Dr. Vetter Projekt- und Grundstücksentwicklungsge-sellschaft
mbH auch zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang
mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag
weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. |
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| 8. |
Änderungen
und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. |
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| 9. |
Erfüllungsort
ist Stuttgart. Ist der Interessent im Handelsregister eingetragen,
ist ebenfalls Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart. |
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